Ausschreibung von Arbeitsstipendien für freischaffende KünstlerInnen

Beim Kulturamt können ab sofort und bis zum 17.05.2021, 23.59 Uhr (Einsendeschluss), Anträge auf die Gewährung eines Arbeitsstipendiums eingereicht werden.

Das Stipendium muss zum 01.09.2021 angetreten werden. Mit den Stipendien soll die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden. Gleichermaßen ist es möglich, die Arbeit an bereits begonnenen/bestehenden Arbeitsvorhaben fortzusetzen bzw. diese grundsätzlich zu überarbeiten.

Möglich sind somit u. a. Recherchen, Beginn/Fortsetzung/Abschluss eines neuen Werkes/Werkzyklus, Erprobung/Perfektionierung einer bestimmten künstlerischen Technik sowie die Erarbeitung neuer Konzepte, Formate oder Veranstaltungsformen.

Antragsberechtigt sind freiberufliche Künstlerinnen und Künstler sowie ausdrücklich auch Kunst- und Kulturvermittler/-innen, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz in Leipzig haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch sich in einem Ausbildungs- bzw. festen Angestelltenverhältnis befinden. Die künstlerische bzw. vermittlerische Tätigkeit muss erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden.

Für die Antragsstellung hat das Kulturamt gemeinsam mit dem Formularservice der Stadt einen Online-Antrag entwickelt. Es können mindestens 50 Stipendien á drei Monate zu jeweils 3.000 Euro vergeben werden.

Am 5. Mai 2021 gibt es die Möglichkeit sich bei einer Informationsveranstaltung zum Programm zu informieren.
Zeit: 5. Mai 2021 von 16.00 bis 17.30 Uhr
Was: Online-Informationsveranstaltung zum Stipendienprogramm
Wo: MS-Teams
Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Der Zugangslink ist ab 15.45 Uhr frei geschalten.