Antragstellung ab 28. September 2020 möglich
Pünktlich zur Gamescom im August&60;hatte das BMVI den ersten Förderaufruf zur großvolumigen Computerspieleförderung des Bundes veröffentlicht.
Erstmals können damit in Deutschland Games-Projekte in Millionenhöhe gefördert werden. Entwickler und Studios können ihre Ideen ab dem 28. September einreichen. Eine Förderung von bis zu 50 Prozent ist möglich.
Hintergrund
Die Computerspielebranche ist eine global stark wachsende Branche. Deutschland ist der größte Markt in Europa und der fünftgrößte Markt weltweit. Als Teil der digitalen Kreativbranche weist die Computerspieleentwicklung eine hohe Innovationskraft auf. Neben technischen Innovationen (z.B. in den Bereichen Grafikverarbeitung, 3D-Modellierung, Virtual Reality) und kulturellen Neuerungen sind auch Prozess- und wirtschaftliche Innovationen zu beobachten. Auch andere Wirtschaftsbereiche (wie Filmwirtschaft, Architektur- und Baubranche, Mobilität, Bildung, Gesundheit und Pflege) profitieren von den technischen Innovationen und dem Know-how der Branche.
Trotz steigender Gesamtumsätze der Branche schrumpft jedoch der Marktanteil deutscher Unternehmen. Ebenso ist auch die absolute Anzahl der in Deutschland in der Branche beschäftigten Personen rückläufig bzw. stagnierend.
Im Koalitionsvertrag von Februar 2018 haben CDU/CSU und SPD vereinbart, eine Computerspieleförderung auf Bundesebene einzuführen. Der Entwicklerstandort Deutschland soll damit gestärkt und international wettbewerbsfähig gemacht werden.
Der Bund investiert in den kommenden Jahren 250 Millionen Euro in diese wichtige Zukunftsbranche.
Fördermöglichkeiten
Im Jahr 2019 wurde die Pilotphase zur Computerspieleförderung des Bundes für kleinere Vorhaben bis 200.000 Euro Förderung umgesetzt.
Die Förderrichtlinie zur Produktionsförderung mit größeren Förderbeträgen in der zweiten Stufe wurde mit der EU-Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens abgestimmt. Die Förderrichtlinie und der erste Förderaufruf wurden am 28. August 2020 veröffentlicht.
Die Einreichung von Anträgen ist ab dem 28. September 2020 möglich.
Die Förderung erfolgt auf dem Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und richtet sich an Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission muss ein Computerspiel einen Kulturtest bezüglich des Spielinhalts und des kulturellen Hintergrunds als Fördervoraussetzung bestehen.
Mehr zu den einzureichenden Unterlagen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/computerspielefoerderung-antragstellung.html