Förderprogramm "Härtefall Kultur" bis 2021 verlängert

Der Freistaat Sachsen passt sein Förderprogramm an

Der Freistaat Sachsen verlängert und erweitert sein Corona-Soforthilfeprogramm für Kultureinrichtungen. Wie Kulturministerin Barbara Klepsch mitteilte, gilt die Förderrichtlinie für Härtefälle nun bis zum 31. Dezember 2021. Außerdem sind jetzt auch Einzelpersonen und freie Träger antragsberechtigt, die Musik-Clubs und Spielstätten betreiben (bis zu 2.000 Besucher).

Es wird ein einmaliger Zuschuss nach einem erklärten Liquiditätsbedarf gewährleistet. In der Regel 10.000 €, in Ausnahmefällen (mit Nachweis) bis zu 50.000 €. Das Ganze wird über die Sächsische Aufbaubank abgewickelt. Mehr zum Programm.