Beantragung ab Mitte September möglich
Als Teil des Maßnahmepakets der GEMA während der Corona-Pandemie ist beschlossen worden, dass für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen keine GEMA-Lizenzgebühren berechnet werden und die Lizenzkosten für diesen Zeitraum erstattet werden. Die Beantragung der GEMA-Gutschriften soll ab Mitte September möglich sein. Voraussetzung für deine Gutschrift bzw. Rückerstattung ist, dass der/die Musiknutzer/-in seine individuellen Betrieschließzeiten der GEMA über das GEMA-Onlineportal ab Mitte September 2020 mitteilt. Hierzu ist es notwendig, sich über ein bestehendes Profil bei der GEMA einzuloggen oder ein entsprechendes Profil anzulegen. Im GEMA-Onlineportal kann dann unter der Kachel „Schließung von Betrieben“ die Kundennummer und ein spezieller Code eingegeben werden, um danach die individuellen Schließzeiten eingeben zu können. Dabei wird zwischen Teil- und Gesamtschließungen unterschieden. Der genannte, spezielle Code wird den Musiknutzern/-innen ab Mitte September 2020 per Post zugesandt. Diejenigen, die ein solches Schreiben nicht erhalten, können den Code im Online-Portal anfordern und damit den postalischen Versand desselben auslösen.