Das Kulturamt hat auf Grundlage der neuen Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 12.05.2020 und in Auswertung verschiedener anderer Quellen Hinweise für die Erstellung eines Hygienekonzepts im Bereich Kunst und Kultur zusammengestellt. Diese verstehen sich als unverbindliche Orientierungshilfe, die bei der Konzepterstellung helfen sollen. Das Papier hat keine amtliche Verbindlichkeit und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Einrichtungen sind für die Erarbeitung und Umsetzung individueller Schutz- und Hygienekonzepte selbst verantwortlich. Die Hinweise müssen einzelfallbezogen, je nach Kulturbereich und vor dem Hintergrund der konkreten Gegebenheiten in einer Einrichtung betrachtet werden.
Bei der Stadt Leipzig ist das Gesundheitsamt/Abteilung Hygiene zuständig. Das Gesundheitsamt nimmt entsprechende Konzepte vorerst formlos zur Begutachtung entgegen. Die Konzepte sind an hygienekonzept@leipzig.de zu senden. Ein/e Ansprechpartner/-in im Amt soll zeitnah benannt werden.