Bis zum 01.03.2021 können bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Anträge auf eine Projektförderung im 2. Halbjahr 2021 gestellt werden.
Gefördert werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben. Die Förderhöhe beträgt in der Regel max. 50 Prozent der Gesamtkosten. Die Antragstellung erfolgt online.
Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Mit einem Fördervolumen von mehr als 3 Millionen Euro pro Jahr ist die Projektförderung der größte Förderbereich der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen.