Sonderhilfsprogramm "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen" beschlossen

Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung das Sonderhilfsprogramm für Solo-Selbstständige in Leipzig verabschiedet

Das Hilfsprogramm richtet sich an Solo-Selbständige im Haupterwerb und Einzelunternehmen ohne Angestellte, die ihre Betriebsstätte und ihren Hauptwohnsitz in Leipzig haben. Die Antragsberechtigten können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro beantragen. Der Zuschuss dient der Überbrückung eines persönlichen Liquiditätsengpasses für eine Laufzeit von bis zu zwei Monaten. Das Programm ergänzt die Soforthilfe des Bundes, welche bis zu 9.000 Euro für laufende Sach- und Betriebskosten übernimmt, jedoch nicht den Ausfall des Unternehmerlohns abdeckt. Die Stadt stellt hierfür insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung.

Eine doppelte Förderung aus Arbeitslosengeld I oder II und dem Programm „Leipzig hilft Solo-Selbständigen“ ist nicht möglich. Eine Kombination des Leipziger Hilfsprogramms mit Bundes- und Landesprogrammen ist dagegen zulässig, wenn diese sich auf Betriebsausgaben und nicht auf den Unternehmerlohn richten.

Die Antragsteller/-innen müssen plausibel darlegen, dass sie einen signifikanten Umsatzrückgang in 2020 (mindestens 20 Prozent) verglichen mit dem Vorjahresdurchschnitt erwarten, den sie, trotz eigener Gegenmaßnahmen und Zuschüssen für Betriebsausgaben von Bund und Land, nicht auffangen können. Im Folgejahr wird geprüft, ob sich der Umsatzeinbruch bestätigt hat.

Die Antragstellung und Abrechnung erfolgen digital. Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung. Sobald die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen sind (voraussichtlich zwei Wochen), informieren wir wieder.

Weitere Informationen über die Webseite: www.leipzig.de/programm-soloselbststaendige

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