gefördert werden der Kinobetrieb und der Verleih deutscher Filme
Zukunftsprogramm Kino II:
Das Zukunftsprogramm Kino II fördert Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie sowie zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kinos bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb. Es dient dem Ziel, die Kinoinfrastruktur in ganz Deutschland nachhaltig zu stärken und damit einen Beitrag zur Sichtbarkeit insbesondere des deutschen und europäischen Kinofilms in der Fläche zu leisten.
Verleih und Vertrieb
Die Förderung soll Anreize zur Wiederaufnahme des Verleihs und Vertriebs deutscher Kinofilme und von Koproduktionen mit deutscher Beteiligung zur Stärkung zukunftsorientierter Maßnahmen von Weltvertrieben und Verleihunternehmen vor dem Hintergrund der Wiedereröffnung der Kinos nach deren pandemiebedingten Schließungen setzen. Die am Filmförderungsgesetz (FFG) orientierte, projektbezogene Förderung von Verleih- und Vertriebsmaßnahmen soll Konjunkturimpulse setzen und den derzeitigen pandemiebedingten Marktstörungen entgegenwirken. Mittelbar soll hierdurch auch die Infrastruktur der Verleih- und Vertriebsunternehmen gestärkt werden. Insbesondere im Hinblick auf weiterhin ausbleibende Filmstarts internationaler Großproduktionen soll die Maßnahme darüber hinaus dazu beitragen, ein breites und vielfältiges Angebot von qualitativen Filmen in deutschen Kinos sicherzustellen und die Sichtbarkeit des deutschen und europäischen Films im In- und Ausland zu erhöhen. Dementsprechend dient die Förderung gleichzeitig der Bewahrung der kulturellen Vielfalt.