Zweimal jährlich können Kulturschaffende aus allen künstlerischen Sparten Anträge bei der Kulturstiftung des Bundes für die Allgemeine Projektförderung einreichen. Das schließt Akteure aus den Bereichen Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur und Neue Medien ein. Die Stiftung knüpft die Förderung nicht an ein bestimmtes Thema. Wichtig ist jedoch, dass die Projekte eine gewisse Größe (Antragssumme mindestens 50.000 EUR) aufweisen, innovative Ansätze verfolgen und in einem internationalen Kontext stehen.
Förderanträge können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden. Eine Jury trifft sich jedoch zweimal jährlich, um über Anträge, die jeweils bis zum 31. Januar oder 31. Juli eines Jahres eingehen zu entscheiden.
Weitere Informationen zur Allgemeinen Projektförderung, zu den Fördergrundsätzen sowie das Antragsformular gibt´s hier.