Stadt erlässt Gewerbetreibenden verschiedene Sondernutzungsgebühren
Um Gewerbetreibende zu entlasten, die derzeit aufgrund des Lockdowns kaum Einnahmen haben, erlässt die Stadt in bestimmten Fällen die Sondernutzungsgebühren für das laufende Jahr. Da es sich in der Regel um Jahresgebühren handelt, gilt dies auch rückwirkend für die vorangegangenen Wochen. Dies hat Oberbürgermeister Burkhard Jung jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg und dem Dezernatsleiter für Wirtschaft, Arbeit und Digitales, Clemens Schülke, entschieden. Für 2020 war diese Gebührenaussetzung bereits erfolgt – die Regelung wurde wirtschaftlich gut aufgenommen.
„Auf diese Gebühren zu verzichten ist eine kleine Hilfe für die Wirtschaft, die in der Pandemie seit Monaten stark getroffen ist“, sagte Oberbürgermeister Burkhard Jung. „Es ist eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, wie die Stadt helfen kann – und das wollen wir gerne tun. Unabhängig davon müssen die staatlichen Hilfen, die der Bund zugesagt hat, schneller fließen und endlich bei den Unternehmen ankommen.“
Sondernutzungsgebühren werden in der Regel dann fällig, wenn Gewerbetreibende und Unternehmen öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen möchten, etwa zu Werbezwecken, für ihre Auslagen vor Geschäften oder für Verkaufsstände. Auch Gastronomen, die Freisitze anbieten möchten oder Imbisswägen aufstellen, müssen hierfür eine Genehmigung beantragen. Denn: Mit der Neuregelung entfällt hierfür zwar die Gebühr – weiterhin notwendig ist allerdings die Antragsstellung, um beispielsweise die Verkehrssicherheit und Auswirkungen auf Dritte beurteilen zu können.
Je nach Sondernutzung genehmigen Ordnungsamt, Marktamt oder Verkehrs- und Tiefbauamt die Anträge. Die geringen Verwaltungskosten für die Prüfung muss die Stadt auch in 2021 erheben. Sondernutzungen im Zusammenhang mit Baustellen (Tarifstelle 1 der Sondernutzungssatzung, Nr. 1) sowie weitere Sondernutzungen (Tarifstelle 1, Nr. 2 bis 11 und 13) sind weiter gebührenpflichtig. Auch nicht genehmigte Sondernutzungen werden in diesem Jahr gebührenpflichtig sein.
Die Stadt verzichtet mit dem Gebührenerlass auf geschätzte Einnahmen in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für in Leipzig tätige Unternehmen abzumildern.