Unternehmen und Verwaltungen an den digitalen Wandel anpassen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat als ein federführendes Ressort wesentlichen Anteil an der nationalen KI-Strategie, die vor einem Jahr von der Bundesregierung aufgesetzt wurde. Ziel der Strategie ist es, die Entwicklung und Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) in Deutschland voranzutreiben. Mit der jetzt im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel" folgt nach der Konzeptionsphase nun die konkrete Umsetzungsphase der KI-Strategie.

Mit der Richtlinie hat das BMAS die Voraussetzungen für die Förderung von "Lern- und Experimentierräumen" zur betrieblichen Anwendung KI-basierter Systeme geschaffen. Damit soll Betrieben, Beschäftigten und Sozialpartnern die Möglichkeit gegeben werden, die menschenzentrierte Anwendung von Künstlicher Intelligenz in ihrem Unternehmen zu erproben. Zugleich wird der Transfer von Technologien in die Betriebe gefördert und die Teilhabe von Beschäftigten unterstützt. Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zum 22. November 2019 ihre Interessenbekundungen einreichen.

Unter dem Dach der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) sollen über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren innovative Projekte gefördert werden. Jedes dieser Projekte wird auf ihre Übertragbarkeit auf das gesamte Unternehmen, in denen sie erprobt werden, getestet. Durch die Nutzung der INQA-Partnernetzwerke werden sie beispielgebend für weitere Unternehmen, gerade die kleinen und mittleren (KMU). Finanziert wird die Förderung aus Mitteln des BMAS sowie zusätzlichen Mitteln zur Umsetzung der KI-Strategie. Bis Ende 2023 stehen für die Lern- und Experimentierräume KI insgesamt bis zu 15 Millionen Euro bereit.

Mehr Infos unter: www.bmas.de