Zwei Maßnahmen sollen Musikschaffenden helfen
1. Gutschriften bei Schließungen von Betrieben
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die GEMA Kulanzregeln für Lizenznehmer eingesetzt. Dazu gehört das Aussetzen des Rechnungsversands sowie Gutschriften für die Schließungszeiträume. Diese müssen vom GEMA-Kunden aktiv angezeigt werden. Mehr dazu gibt es auf dem Portal der GEMA.
2. Schutzschirm LIVE
GEMA-Mitglieder können bei der Verwertungsgesellschaft eine Vorauszahlung ihrer Ausschüttungen beantragen. Grundlage bildet das Geschäftsjahr 2018. Weitere Antragsvoraussetzungen sind auf der Webseite der GEMA nachzulesen.