Update Novemberhilfen - Antragstellung ab sofort möglich. Ausweitung auf Dezember geplant

Ab sofort ist die Antragstellung möglich

Mit den sogenannten Novemberhilfen stellt der Bund außerordentliche Wirtschaftshilfen für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen bereit, die besonders stark von den befristeten Schließungen im November betroffen sind.

Dabei differenziert das Programm zwischen direkt betroffenen, indirekt betroffenen und mittelbar indirekt betroffenen Unternehmen. In Form von Zuschüssen erhalten die Antragsberechtigten 75 Prozent ihres durchschnittlichen Umsatzes im November 2019. Solo-Selbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Der Bund wird für den November insgesamt 14 Mrd. Euro bereitstellen.

Zudem ist vor dem Hintergrund der Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen geplant, die Hilfen auch auf den Dezember 2020 auszudehnen. Hierfür sollen weitere 17 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Die Antragstellung ist ab sofort über die Überbrückungshilfeplattform des Bundes durch einen Steuerberater/-in oder Wirtschaftsprüfer/-in möglich.

Solo-Selbständige können bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt Anträge stellen, ohne einen prüfenden Dritten einschalten zu müssen. Als Identitätsnachweis benötigen sie die Elster-ID aus der elektronischen Steuererklärung. Um möglichst zeitnah erste Gelder auszahlen zu können, wird ein Teil der Novemberhilfe (bis zu 10.000 Euro für Unternehmen) als Abschlagszahlung ausgereicht.

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) wird vom Freistaat Sachsen erneut mit der Antragsbearbeitung beauftragt. Die Antragstellung für die Novemberhilfen endet am 31.01.2021.

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