Das Dezernat Kultur gibt bekannt, dass in der Ratsversammlung am 11.12.2019 über die Regelungen zur Einmietung von gemeinnützigen Körperschaften in die Eigenbetriebe Oper, Gewandhaus und Schauspiel entschieden wurde.
Damit haben gemeinnützige Träger aus dem Bereich Kunst und Kultur die Möglichkeit, sich in die 3 genannten Eigenbetriebe für entsprechende Veranstaltungen zu besonderen Mietkonditionen einmieten zu dürfen. Voraussetzung ist u. a., dass die Träger in Leipzig ansässig sind, nach der Abgabenordnung gemeinnützig tätig sind und nach der Fachförderrichtlinie Kultur der Stadt Leipzig entweder bereits gefördert werden oder dem Grunde nach förderfähig sind.
Zur Vorlage: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012100