Ab 23.02.2022 können Kunst- Kultureinrichten wieder einen Antrag beim Soforthilfe-Zuschuss "Härtefall Kultur" beantragen. Der Freistaat Sachsen hat weitere 2,4 Mio. Euro bereitgestellt, um Einrichtungen in freier Trägerschaft, die coronabedingt Ausfälle erlitten haben, zu unterstützen. Zuschüsse werden bis zu 10.000 €, bei einem höheren Liquiditätsbedarf bis zu 50.000 € gewährt.
Die Anträge werden wie gehabt bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht.
Eine Antragstellung ist bis 21. November 2022 möglich.