Zukunftsprogramm Kino: Antragstellung ab sofort möglich

Bis zu 40% Zuwendung möglich

Mit dem Zukunftsprogramm können ortsfeste und wirtschaftliche Kinos mit bis zu sieben Leinwänden gefördert werden, die ihren Sitz in einer Gemeinde mit weniger als 50.000 Einwohner*innen haben oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mit einem Kinoprogrammpreis ausgezeichnet wurde oder einen Besucheranteil von mindestens 40 % für deutsche und europäische Filme oder eine Programmierung von mindestens 40 % deutscher und anderer europäischer Filme im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre hatten. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Kino seinen Sitz in einem Land hat, in dem eine eigene, der jeweiligen Kinolandschaft angemessene investive Kinoförderung bereitgestellt wird.

Gefördert werden können u.a. Erhalt und Modernisierung der Gebäude, Ausstattung, Technik und Digitalinfrastruktur. Die Zuwendungen werden einmalig als Zuschuss im Sinne der §§ 23, 44 BHO bewilligt.

Für das Zukunftsprogramm Kino gewährt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien höchstens 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal und höchstens 45.000 Euro pro Leinwand für Kinos ab zwei Sälen. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, Voraussetzung ist eine Eigenbeteiligung der Kinos von mindestens 20 %. Allein die Bundesregierung stellt für das Zukunftsprogramm Kino 2020 bis zu 17 Millionen Euro zur Verfügung.

Listen der Kinoprogrammpreise, der Länder mit entsprechenden Förderangeboten sowie der meistgestellten Fragen und Antworten (FAQ) stehen hier zum Download bereit, außerdem eine Übersicht der förderbaren Maßnahmen, die Fördergrundsätze und der Link zum Online-Antrag für das Zukunftsprogramm Kino.

Sollte noch kein Zugang zur digitalen Antragsannahme existieren, kann dieser unter demselben Link angelegt werden. Der Zugang steht wenige Minuten nach der Einrichtung zur Verfügung.